10 August 2024
Am 10. Dezember letzten Jahres haben wir eine Serie über die Menschenrechte begonnen. Obwohl jeder von ihnen spricht, wissen nur wenige von uns wirklich, was sie sind und wofür sie eintreten.
In den Artikeln 22 bis 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte werden die Rechte im wirtschaftlichen und sozialen Bereich erläutert. Jeder Mensch hat das Recht, einen Beruf auszuüben und dafür entlohnt zu werden, sowie das Recht, seine Vereinigungsfreiheit auszuüben. Sie bringen auch die Notwendigkeit zum Ausdruck, Grenzen für die Arbeitszeit festzulegen und die Verpflichtung, bezahlten Urlaub anzubieten.
Artikel 22: Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23:
Artikel 24: Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Das Rote Kreuz setzt sich selbstverständlich für die Verteidigung der Menschenrechte ein. Dieses Engagement wurde 2022 mit der Unterzeichnung des nationalen Pakts „Unternehmen und Menschenrechte“ noch verstärkt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eines der Referenzdokumente des Verhaltens– und Ethikkodex des Luxemburger Roten Kreuzes.
Bild: upklyak – Freepik