Sie haben keine direkten Erben und möchten, dass der Großteil Ihres Vermögens nicht an den Staat, sondern an Bedürftige geht? Sie haben direkte Erben, aber Sie wollen auch denen helfen, die nichts haben? Dann legen Sie doch ein Vermächtnis zugunsten des Luxemburger Roten Kreuzes fest.
Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, die es Ihnen ermöglicht, einen oder mehrere Begünstigte zu bestimmen, denen Ihr Vermögen ganz oder teilweise übertragen wird. Begünstigte können natürliche Personen wie Ihre Kinder oder Familienmitglieder sein, oder juristische Personen, einschließlich Vereinigungen wie das Luxemburger Rote Kreuz.
Umfang und Aufteilung Ihres Vermächtnisses werden weitgehend dadurch bestimmt, ob es Pflichterben gibt. Sie können dem Luxemburger Roten Kreuz nicht Ihr gesamtes Vermögen vermachen, wenn Sie Nachkommen – Kinder und Enkel – haben.
Das Gesetz sieht hierzu vor, dass ein Teil Ihres Vermögens, der so genannte Pflichtteil oder die Rücklage, auf diese verteilt werden muss. Der Teil, über den Sie frei verfügen können, hängt von der Anzahl der Kinder ab.
Anzahl Kinder | Pflichtteil | Frei verfügbarer Teil |
---|---|---|
1 | 1/2 | 1/2 |
2 | 2/3 | 1/3 |
3 oder mehr | 3/4 | 1/4 |
Wenn Sie hingegen keine Pflicht-Erben haben, können Sie frei und vollständig über Ihr Vermögen verfügen.
Nehmen wir folgendes Beispiel: Sie verfügen zum Zeitpunkt Ihres Todes über ein Bankkonto mit einem Vermögen in Höhe von 90.000 €.
Ohne Kinder können Sie dem Luxemburger Roten Kreuz 90.000 € vermachen.
Mit einem Kind 45.000 €.
Mit zwei Kindern 30.000 €.
Bei drei oder mehr Kindern 22.500 €.
Wichtig zu beachten ist hierbei, dass Ihre Eltern und Großeltern (Vorfahren) sowie Ihr Ehepartner nach dem Gesetz nicht als Pflichterben gelten.
Es gibt drei Arten von Vermächtnissen, je nach Ihren Familienverhältnissen und Ihren Wünschen.
Das Universalvermächtnis. Sie vererben Ihr gesamtes Vermögen an eine oder mehrere Personen, die als „Universalvermächtnisnehmer“ bezeichnet werden. Diese Art von Vermächtnis ist nur möglich, wenn Sie keine Nachkommen haben (Pflichterben).
Ein Universalvermächtnis kann auch in einzelne Teile aufgeteilt werden. Hierzu benennen Sie mehrere Begünstigte, denen gegenüber der Universalvermächtnisnehmer – z. B. das Luxemburger Rote Kreuz – mit Blick auf die Verteilung der von Ihnen bezeichneten Güter verantwortlich ist.
Vermögensanteil als Universalvermächtnis. Sie vererben dem Luxemburger Roten Kreuz einen Teil Ihres Nachlasses, definiert nach Bruchteil, Prozentsatz oder Kategorie (z.B. Ihre Immobilien). Diese Herangehensweise ist auch anwendbar, falls Sie Pflichterben haben. In diesem Fall müssen Sie den Pflichtanteil in Betracht ziehen.
Das Einzelvermächtnis. Sie vererben dem Luxemburger Roten Kreuz eines oder mehrere genau benannte Güter. Dabei kann es sich um ein Haus, eine Wohnung, Wertpapiere, Schmuck, Bankkonten, einen bestimmten Geldbetrag usw. handeln.
Um Ihr Vermögen ganz oder teilweise dem Luxemburger Roten Kreuz zu vermachen, müssen Sie ein Testament zu dessen Gunsten aufsetzen. Um sicher zu sein, dass ihr letzter Wille umgesetzt wird, empfiehlt es sich, ein solches Testament schnell zu erstellen. Sie können dieses jederzeit ändern oder widerrufen, sollte sich z.B. Ihre finanzielle und/oder familiäre Situation ändern.
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