Erklärung der Menschenrechte: Bildung und Kultur für alle

10 Oktober 2024

Am 10. Dezember letzten Jahres haben wir eine Serie über die Menschenrechte begonnen. Obwohl jeder von ihnen spricht, wissen nur wenige von uns wirklich, was sie sind und wofür sie eintreten.

Die Artikel 26 und 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erweitern den Geltungsbereich des Textes auf den Zugang zu Bildung, Kultur und wissenschaftlichem Fortschritt ohne jegliche Einschränkung außer den eigenen Fähigkeiten, dem eigenen Verlangen und dem eigenen Verdienst.


Die Artikel 26 und 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Artikel 26:

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27:

  1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
  2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Das Rote Kreuz setzt sich selbstverständlich für die Verteidigung der Menschenrechte ein. Dieses Engagement wurde 2022 mit der Unterzeichnung des nationalen Pakts „Unternehmen und Menschenrechte“ noch verstärkt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eines der Referenzdokumente des Verhaltens– und Ethikkodex des Luxemburger Roten Kreuzes.