Erklärung der Menschenrechte: das Recht auf Eigentum

10 Mai 2024

Am 10. Dezember letzten Jahres haben wir eine Serie über die Menschenrechte begonnen. Obwohl jeder von ihnen spricht, wissen nur wenige von uns wirklich, was sie sind und wofür sie eintreten.

Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass das Recht auf Eigentum zu den Menschenrechten gehört. Mit anderen Worten: Es soll sicherstellen, dass Einzelpersonen nicht willkürlich ihres Eigentums beraubt werden und dass Staaten ihre Macht nicht missbrauchen können, um das Eigentum von Bürgern ohne triftigen Grund zu beschlagnahmen.


Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

  1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
  2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Das Rote Kreuz setzt sich selbstverständlich für die Verteidigung der Menschenrechte ein.
Dieses Engagement wurde 2022 mit der Unterzeichnung des nationalen Pakts „Unternehmen und Menschenrechte“ noch verstärkt.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eines der Referenzdokumente des Verhaltens– und Ethikkodex des Luxemburger Roten Kreuzes.

Bild: Freepik