Erklärung der Menschenrechte: politische Meinungen

10 Juni 2024

Am 10. Dezember letzten Jahres haben wir eine Serie über die Menschenrechte begonnen. Obwohl jeder von ihnen spricht, wissen nur wenige von uns wirklich, was sie sind und wofür sie eintreten.

Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dehnt die in den Artikeln 18 bis 20 zum Ausdruck gebrachte Gedankenfreiheit auf den politischen Bereich aus. Mit anderen Worten: Jeder muss die Freiheit haben, am öffentlichen Leben seines Landes teilzunehmen, sei es, indem er sich zur Wahl stellt, im öffentlichen Dienst arbeitet oder einfach nur seine Stimme abgibt. Dieser Artikel bekräftigt auch, dass eine funktionierende Demokratie, die die freie Meinungsäußerung ermöglicht, ein grundlegendes Menschenrecht ist.


Artikel 21 der Erklärung der Menschenrechte

  1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
  2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Land.
  3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt. Dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Das Rote Kreuz setzt sich selbstverständlich für die Verteidigung der Menschenrechte ein. Dieses Engagement wurde 2022 mit der Unterzeichnung des nationalen Pakts „Unternehmen und Menschenrechte“ noch verstärkt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eines der Referenzdokumente des Verhaltens– und Ethikkodex des Luxemburger Roten Kreuzes.

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