10 Juni 2024
Am 10. Dezember letzten Jahres haben wir eine Serie über die Menschenrechte begonnen. Obwohl jeder von ihnen spricht, wissen nur wenige von uns wirklich, was sie sind und wofür sie eintreten.
Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dehnt die in den Artikeln 18 bis 20 zum Ausdruck gebrachte Gedankenfreiheit auf den politischen Bereich aus. Mit anderen Worten: Jeder muss die Freiheit haben, am öffentlichen Leben seines Landes teilzunehmen, sei es, indem er sich zur Wahl stellt, im öffentlichen Dienst arbeitet oder einfach nur seine Stimme abgibt. Dieser Artikel bekräftigt auch, dass eine funktionierende Demokratie, die die freie Meinungsäußerung ermöglicht, ein grundlegendes Menschenrecht ist.
Das Rote Kreuz setzt sich selbstverständlich für die Verteidigung der Menschenrechte ein. Dieses Engagement wurde 2022 mit der Unterzeichnung des nationalen Pakts „Unternehmen und Menschenrechte“ noch verstärkt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eines der Referenzdokumente des Verhaltens– und Ethikkodex des Luxemburger Roten Kreuzes.
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