Menschenrechtserklärung: Gerechtigkeit für alle Menschen

10 Februar 2024

Am 10. Dezember letzten Jahres haben wir eine Serie über die Menschenrechte begonnen. Obwohl jeder von ihnen spricht, wissen nur wenige von uns wirklich, was sie sind und wofür sie eintreten.



Die Artikel 6 bis 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte konzentrieren sich auf die Frage, wie die in den Artikeln 3 bis 5 beschriebenen Grundrechte in die Praxis umgesetzt werden können. Mit anderen Worten: Jedes Individuum auf der Erde hat Rechte, die durch das Gesetz garantiert werden müssen und die es ihm ermöglichen müssen, sich für diese Rechte vor Gericht zu verteidigen. Mit anderen Worten: Das Gesetz und die Justiz müssen für alle Menschen gleich sein und darüber hinaus sicherstellen, dass jeder Mensch seine Rechte vor Richtern geltend machen kann.












Das Rote Kreuz setzt sich selbstverständlich für die Verteidigung der Menschenrechte ein. Dieses Engagement wurde 2022 mit der Unterzeichnung des nationalen Pakts „Unternehmen und Menschenrechte“ noch verstärkt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eines der Referenzdokumente des Verhaltens– und Ethikkodex des Luxemburger Roten Kreuzes.