10 Februar 2024
Am 10. Dezember letzten Jahres haben wir eine Serie über die Menschenrechte begonnen. Obwohl jeder von ihnen spricht, wissen nur wenige von uns wirklich, was sie sind und wofür sie eintreten.
Die Artikel 6 bis 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte konzentrieren sich auf die Frage, wie die in den Artikeln 3 bis 5 beschriebenen Grundrechte in die Praxis umgesetzt werden können. Mit anderen Worten: Jedes Individuum auf der Erde hat Rechte, die durch das Gesetz garantiert werden müssen und die es ihm ermöglichen müssen, sich für diese Rechte vor Gericht zu verteidigen. Mit anderen Worten: Das Gesetz und die Justiz müssen für alle Menschen gleich sein und darüber hinaus sicherstellen, dass jeder Mensch seine Rechte vor Richtern geltend machen kann.
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Niemand darf willkürlich festgenommen, verhaftet oder des Landes verwiesen werden.
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Das Rote Kreuz setzt sich selbstverständlich für die Verteidigung der Menschenrechte ein. Dieses Engagement wurde 2022 mit der Unterzeichnung des nationalen Pakts „Unternehmen und Menschenrechte“ noch verstärkt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eines der Referenzdokumente des Verhaltens– und Ethikkodex des Luxemburger Roten Kreuzes.