Sie wollen sofort handeln? Sie möchten bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens weitergeben und sehen, was Ihr Engagement bewirkt? Dann machen doch Sie eine Schenkung!
Alle Güter können Gegenstand einer Schenkung sein. Dabei gibt es je nach Art der Güter zwei Arten von Schenkungen: die einfache und die notariell beglaubigte.
Die einfache Schenkung ist die klassischste und am weitesten verbreitete. Sie umfasst in der Regel Geld und erfordert keine notarielle Urkunde. Damit Ihre Spende als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist, muss die Gesamtsumme der Spenden mindestens 120 € betragen und darf 20 % Ihres Gesamtnettoeinkommens bzw. einen Betrag von 1.000.000 € nicht überschreiten. Spenden, die diese Obergrenzen überschreiten, können auf die nächsten zwei Jahre übertragen werden.
Die notariell beglaubigte Schenkung wiederum gilt grundsätzlich für alle beweglichen Güter (Schmuck, Kunstwerke, Autos, Gemälde, Wertpapiere usw.) und Immobilien (Haus, Wohnung oder Grundstück).
Hierzu gibt es mehrere Optionen.
Die Schenkung des Eigentums samt Nutzungsrechten. Sie übergeben Ihr Eigentum vollständig und endgültig an das Luxemburger Rote Kreuz.
Die Schenkung des Eigentums ohne Nutzungsrechte. Sie übertragen Ihr Eigentum an das Luxemburger Rote Kreuz, behalten aber die Nutzungsrechte für sich oder eine andere von Ihnen bestimmte Person. Diese Art von Schenkung bietet sich vor allem für Gebäude an. Das Luxemburger Rote Kreuz wird in diesem Fall z.B. zum Eigentümer einer Wohnung, die Sie jedoch zu Lebzeiten weiter bewohnen bzw. vermieten können.
Die vorübergehende Übertragung des Nießbrauchs . Sie bleiben Eigentümer einer Immobilie, aber Sie geben den Nießbrauch für eine bestimmte Zeit an das Luxemburger Rote Kreuz ab. Die vorübergehende Übertragung Ihres Einkommens an das Rote Kreuz kann steuerliche Vorteile mit sich bringen. In diesem Fall können Sie die Steuerklasse wechseln und erhebliche Einsparungen bei der Einkommenssteuer erzielen.